Originalbeitrag: Rancagua: Prisión preventiva para carabinero imputado por apremios ilegítimos, falsificación y disparos injustificados en la vía pública Das Untersuchungsgericht von Rancagua hat einen Polizisten mit den Initialen O. S. G.
in Untersuchungshaft genommen, der vom Staatsanwalt als Täter der vollendeten Straftaten unrechtmäßiger Gewalt, Urkundenfälschung und ungerechtfertigter Schüsse im öffentlichen Raum angeklagt wird. Diese Straftaten ereigneten sich im November des letzten Jahres in der Gemeinde Doñihue. Bei der Anklageverlesung (Aktenzeichen 8.
677-2026) ordnete die Richterin Loreto Salas Cortés die Unterbringung des Angeklagten im Übergangsgewahrsam von Pudahuel an, „aufgrund der Fluchtgefahr“, und setzte eine neue Anhörung für Donnerstag, den 28. Mai an, bei der die Möglichkeit einer Kaution erörtert werden soll. Zudem wurde eine Frist von 70 Tagen für die Untersuchungen festgelegt.
Bezüglich des Mitangeklagten in diesem Fall, dem Polizisten mit den Initialen M. M. R.
, wurde berichtet, dass er wegen seiner Verantwortlichkeit für die vollendeten Straftaten unrechtmäßiger Gewalt und Urkundenfälschung angeklagt ist, die ebenfalls in derselben Gemeinde und am gleichen Datum begangen wurden. „Für M. M.
R. beantragte die Staatsanwaltschaft die Maßnahmen der nationalen Aufenthaltsüberwachung und ein Annäherungs- sowie Kommunikationsverbot für die Opfer, Maßnahmen, die die Richterin Salas Cortés für angemessen und verhältnismäßig für das Verfahren hielt“, so das Bulletin der Judikative. Außerdem teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass „im Rahmen eines Durchsuchungsbefehls, der gestern, am Dienstag, den 19.
Mai 2026, durchgeführt wurde, in der Wohnung von O. S. G.
zwei modifizierte und feuertaugliche Schreckschusspistolen gefunden und sichergestellt wurden“, wodurch zudem der Straftatbestand des illegalen Waffenbesitzes gegeben ist. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schlugen O. S.
G. und M. M.
R. in der Nacht des 2. November 2025 im Rahmen eines Polizeieinsatzes dem Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeugs ins Gesicht, wobei O.
S. G. auch ohne Rechtfertigung in die Luft schoss.
Im Anschluss erstellten die Angeklagten einen Polizeibericht mit falschen Informationen, in dem sie dem Fahrer Straftaten gegen Polizisten sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss vorwarfen. Wir werden weiter berichten.