Originalbeitrag: Otro traspié de Steinert en «Caso Lincolao»: Corte de Valdivia declaró inadmisible su solicitud de ampliar la querella invocando la Ley de Seguridad del Estado Steinert erleidet Rückschlag im «Lincolao-Fall»: Obergericht von Valdivia erklärt Antrag zur Erweiterung der Klage für unzulässig Aufgrund «fehlender aktiver Legitimation» hat das Obergericht von Valdivia die von der Strafverteidigung (DPP) eingereichte Klage akzeptiert und die Erweiterung der Klage des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, die das Gesetz zur nationalen Sicherheit anführte, als unzulässig erklärt. Diese Woche argumentierte die DPP in diesem Rechtsmittel, dass das von Trinidad Steinert geleitete Ministerium für öffentliche Sicherheit nicht die gesetzlichen Befugnisse habe, eine Klage nach dem Gesetz über nationale Sicherheit einzureichen, da dies eine exklusive Zuständigkeit des Innenministeriums sei. In diesem Sinne wies die Erste Kammer des Berufungsgerichts, bestehend aus den Richtern Juan Ignacio Correa Rosado, María Soledad Piñeiro Fuenzalida und Soledad Orellana Pino, die beantragte Erweiterung einstimmig zurück, nachdem festgestellt wurde, dass das Ministerium für öffentliche Sicherheit für das Verfahren nach dem Gesetz zur nationalen Sicherheit keine aktive Legitimation habe.

„Unter Berücksichtigung von Artikel 26 des Gesetzes über nationale Sicherheit und der Artikel 3 und 7 des Gesetzes mit Gesetzeskraft N°7912, die durch das Gesetz N°21. 730 geändert wurden, wird die fehlende aktive Legitimation des Ministeriums für öffentliche Sicherheit für die Klage festgestellt, da in dem genannten Gesetz die Zuständigkeiten des genannten Ministeriums festgelegt wurden und ausdrücklich entschieden wurde, die Fähigkeit zur Einreichung der Klage im Innenministerium zu belassen, ohne dem Ministerium für öffentliche Sicherheit die gleiche Befugnis zu übertragen», so die Entscheidung. Die oben genannte Entscheidung erklärt weiter, dass «es im Einklang mit der Beibehaltung der Befugnis zur Einreichung von Klagen durch die regionalen Präsidentschaftsdelegierten steht, da das Innenministerium für alles, was die politische und lokale Verwaltung des Territoriums betrifft, zuständig ist.

Dies ist konsistent damit, dass diese spezifische Ausgestaltung der Regierungsfunktion eine angemessene Koordination auf nationaler und regionaler Ebene zwischen den genannten Organen aufrechterhält. » Zudem betont das Berufungsgericht, dass „hervorgehoben werden muss, dass die Reform des Strafverfahrens eine Einschränkung dahingehend darstellt, wer die Eigenschaft des Klägers im Strafverfahren haben kann, da es nicht möglich ist, einerseits die Vorrechte des Ministeriums für öffentliche Anklage als autonomes Organ, das die öffentliche Anklage erhebt, zu ignorieren, und andererseits, dass die willkürliche Verbreitung von Strafansprüchen durch nicht nach dem Objektivitätsprinzip geregelte Subjekte eine Bedrohung für die ordnungsgemäße Gleichheit der Waffen im Strafverfahren darstellen kann.